Ambulante Schlafmedizin vor dem aus?
Worum geht es?
 
Seit 2005 läuft der Prozess der Leistungsverlagerung der Schlafmedizin aus dem teuren Krankenhaus in die kostengünstigere, aber qualitativ gleichwertige Facharztpraxis. Bisher wurden die Leistungen der Schlaflabore mit einem festen Eurobetrag vergütet. Durch die Honorarreform zum 1. Juli 2010 wurde die Polysomnographie (Schlafuntersuchung) als Leistung in den Leistungskatalog der GKV (Einheitlicher Bewertungsmaßstab, EBM) aufgenommen. Die Mechanismen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (begrenztes Budget, Bewertung in Punkten, niedriger Punktwert) führen dazu, dass die Vergütung für die Leistung von heute auf morgen um bis zu 30 Prozent abstürzt. Als neue Leistung im ambulanten Bereich ist die Zahl der schlafmedizinischen Untersuchungen in den letzten Jahren stark gestiegen und wird weiter steigen müssen, um den Bedarf im ambulanten Bereich befriedigen zu können. Durch die Reform wird die Leistungsmenge auf dem Niveau von 2008 „eingefroren“.

Was bedeutet das für die ambulanten Schlaflabore?
Durch die abgestürzte Vergütung sind die Kosten für die Untersuchung bei weiten nicht gedeckt. Kein ambulantes Schlaflabor kann zu diesen Konditionen die Untersuchung anbieten. Die ambulanten Schlaflabore werden jetzt über ein Moratorium der ambulanten Schlafmedizin ab dem 1. August abstimmen. Viele Schlaflabore wurden in den letzten zwei bis drei Jahren mit erheblichem Investitions- und Qualifikationsbedarf im Vertrauen auf die feste Vergütung der Leistung geründet. Wenn die Schlaflabore geschlossen werden müssen, steht auch die berufliche Zukunft der Mitarbeiter auf dem Spiel.

Was bedeutet das für die Patienten?
Bereits vereinbarte Termine müssen abgesagt werden. Es wird zu erheblichen Wartezeiten kommen. In einzelnen Regionen, wo die Verlagerung aus dem stationären Bereich schon weit fortgeschritten ist, wird die Versorgung komplett zusammenbrechen.  

Was bedeutet das für das Gesundheitssystem?
Wenn die ambulanten Schlaflabore schließen müssen, wird die Leistung sehr viel teurer wieder stationär erfolgen müssen.  

Welche Bedeutung hat die Schlafmedizin?
Patienten mit schlafbezogenen Atmungsstörungen, die während des Schlafes ggf. lebensbedrohliche Apnoephasen, Sauerstoffentsättigungen des Blutes und Herzrhythmusstörungen erleiden können, bedürfen einer adäquaten Diagnostik und ggf. Therapie. Bei Nichtbehandlung der schlafbezogenen Atmungsstörungen können erhebliche Krankheits- und volkswirtschaftliche Kosten entstehen, da die teilweise imperative Schläfrigkeit der Betroffenen nicht nur den Lebensalltag behindert, sondern zu Berufsunfähigkeit und Berentung führen kann. Auch sei auf die Folgekosten für die Behandlung der apnoebedingten Hypertonie, Herzrhythmusstörungen, Apoplex, Unfällen, etc. hingewiesen.
 
Dokumente zum download
Pressemitteilung Ambulante Schlafmedizien
Schreiben Geschäftsstelle BdP an Frau Dr. Doris Pfeifer
 
 
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